Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorvertragliche Informationen zum
Darlehensvermittlungsvertrag
gem. § 655a BGB i.V.m. Art. 247 §§ 13, 13b, 18 EGBGB
Andreas Schneegaß für Global Finanz, Larstr. 131, 53844 Troisdorf (im Folgenden „Vermittler“) ist Immobiliardarlehensvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 S. 1 GewO und bei der zuständigen Erlaubnisbehörde gemeldet.
Zuständige Erlaubnisbehörde
Industrie- und Handelskammer Bonn/ Rhein-Sieg
Bonner Talweg 17
53113 Bonn
Andreas Schneegaß ist in das Vermittlerregister (vgl. § 11a GewO) unter der Registrierungsnummer: D-W-142-9822-87 eingetragen. Die Eintragung lässt sich unter http://www.vermittlerregister.info oder durch eine schriftliche Anfrage bei der gemeinsamen registerführenden Stelle überprüfen.
Berufsrechtliche Regelungen
- § 34i GewO
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Leistungen
- Finanzierungsberatung
- Einholung von Personen- und Objektdaten zur Beurteilung der Umsetzungsmöglichkeit der Darlehensvergabe
- Auswahl des Finanzierungspartners, der am besten zum Auftraggeber passt
Umfang der Befugnisse
[ ] Der Vermittler handelt als unabhängiger Darlehensvermittler und ist nicht an einen oder mehrere Darlehensgeber gebunden, bzw. ausschließlich für einen oder mehrere bestimmte Darlehensgeber tätig.
[ ] Der Vermittler ist an einen/mehrere Darlehensgeber gebunden oder ausschließlich für einen oder mehrere Darlehensgeber tätig.
Name(n) des/der Darlehensgeber(s):
-
-
-
Vergütung
Für Beratungsleistungen erhält der Vermittler vom Auftraggeber ein Entgelt in Höhe von mind. 750,00 EUR. Die genaue Höhe des Entgelts variiert je nach Art und Umfang des Finanzierungs- oder Zusatzproduktes, dem damit verbundenen Beratungsaufwand sowie den Konditionen des ausgewählten Darlehensgebers und wird im Darlehensvermittlungsvertrag vereinbart.
Ist der Auftraggeber Verbraucher, so ist der Anspruch auf die Vergütung entstanden und fällig, wenn der Vermittler dem Auftraggeber die Gelegenheit zum Abschluss eines Darlehensvertrages nachgewiesen hat.
Bei einer erfolgreichen Vermittlung des vom Auftraggeber gewünschten Darlehensvertrages entfällt der Anspruch des Vermittlers auf das oben genannte Entgelt.
Nebenentgelte
Wenn der Abschluss des Darlehensvertrages aus Gründen scheitert, die der Auftraggeber zu vertreten hat, ersetzt dieser die entstandenen, erforderlichen Auslagen des Vermittlers bis zu einem Betrag von max. ${Pipeline.Vergütung VVI} EUR.
Entgelt durch einen Dritten
Bei einer erfolgreichen Vermittlung des vom Auftraggeber gewünschten Darlehensvertrages erhält der Vermittler eine Provision vom Darlehensgeber. Der Vermittler übernimmt dabei die Beratungsleistung des Darlehensgebers und darüber hinaus auch Aufgaben in der Vorbereitung des
Darlehensvertrages. Dafür wird der Vermittler vom Darlehensgeber vergütet.
Die Vergütung, die der Vermittler erhält, resultiert anteilig aus den Zinszahlungen, Prämien oder ggf. anfallenden Abschlussgebühren, die der Darlehensgeber dem Auftragnehmer in Rechnung stellt und ist in dem ausgewiesenen Effektivzins bereits enthalten. Die Höhe der Provision variiert je nach Art und Umfang des Finanzierungs- oder Zusatzproduktes, dem damit verbundenen Beratungs- undVermittlungsaufwand sowie den Konditionen des ausgewählten Darlehensgebers. Im Rahmen einer Immobilienfinanzierung erhält der Vermittler eine Vermittlungsprovision zwischen 0% bis max. 5% der Darlehenssumme.
Zum Zeitpunkt der Aushändigung dieses Dokuments steht die genaue Höhe der Vergütung noch nicht fest. Der tatsächliche Betrag der Vergütung wird im ESIS-Merkblatt ausgewiesen, das dem Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt vom Darlehensgeber ausgehändigt wird.
Streitschlichtung
Ansprechpartner für Beschwerden des Auftraggebers ist der Vermittler. Kontaktdaten des Vermittlers sind auf Seite 1 dieses Dokuments zu finden.
Der Auftraggeber kann auch die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32 in 60047 Frankfurt am Main anrufen.
Darlehensvermittlungsvertrag
Zwischen
Andreas Schneegaß für Global Finanz, Larstr. 131, 53844 Troisdorf
– nachfolgend Vermittler genannt –
und
seinem Auftraggeber, der sich für einen Termin für eine Finanzierungsberatung einträgt
- nachfolgend Auftraggeber genannt -
wird folgende Vereinbarung getroffen:
Präambel
Der Darlehensvermittler ist sowohl als Darlehensvermittler für Unternehmen als auch für Verbraucher tätig. Der Auftraggeber hat die gesetzlich vorgeschriebenen vorvertraglichen Informationen zum Darlehensvermittlungsvertrag gem. § 655a BGB i.V.m. Art. 247 §§ 13, 13b, 18 EGBGB erhalten. Mit dem vorliegenden Darlehensvermittlungsvertrag regeln die Parteien Art und Umfang ihrer vertraglichen Verpflichtungen.
§ 1 Inhalt des Auftrags
Der Vermittler wird beauftragt, dem Auftraggeber einen Darlehensvertrag zu vermitteln.
Darlehenszweck soll eine Immobilienfinanzierung sein.
Der Vermittler wird den Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes wahrnehmen. Er übernimmt keine Gewährleistung für den erfolgreichen Abschluss eines Darlehensvertrags.
§ 2 Vergütung und Nebenentgelte
Die Parteien vereinbaren für die Beratungsleistungen des Vermittlers eine Vergütung in Höhe von 750 EUR, maximal jedoch 4 % der Darlehenssumme.
Ist der Auftraggeber Verbraucher, so ist der Anspruch auf die Vergütung entstanden und fällig, wenn der Vermittler dem Auftraggeber die Gelegenheit zum Abschluss eines Darlehensvertrages nachgewiesen hat.
Bei einer erfolgreichen Vermittlung des vom Auftraggeber gewünschten Darlehensvertrages entfällt der Anspruch des Vermittlers auf das oben genannte Entgelt.
Wenn der Abschluss des Darlehensvertrages aus Gründen scheitert, die der Auftraggeber zu vertreten hat, ersetzt dieser die entstandenen, erforderlichen Auslagen des Vermittlers bis zu einem Betrag von max. 1,25% der Darlehenssumme.
(Hinweis: Dieser Anspruch darf gem. § 655d BGB die Höhe oder die Höchstbeträge, die der Darlehensvermittler dem Verbraucher gemäß Art. 247 § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 EGBGB mitgeteilt hat, nicht übersteigen.)
§ 3 Rechte und Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber überlässt dem Vermittler sämtliche Informationen, welche zum Abschluss des oben genannten Darlehensvertrags erforderlich sind, insbesondere Auskünfte über Kreditsicherheiten und persönliche finanzielle Verhältnisse des Auftraggebers.
Er hält den Auftragnehmer regelmäßig informiert über die für den Abschluss des Darlehensvertrags relevanten finanziellen Verhältnisse sowie weitere Umstände, die Auswirkungen auf die Durchführung der Vermittlungstätigkeit haben können.
Die Weitergabe eines durch den Vermittler vorgelegten, verbindlichen Angebotes durch den Auftraggeber an Dritte (Hausbank, Mitbewerber, sonstige Vermittler oder Mitarbeiter von Banken) als Druckmittel für eigene Konditionsverhandlungen ist unzulässig.
§ 4 Rechte und Pflichten des Darlehensvermittlers
Der Vermittler darf von der Richtigkeit der Angaben und Unterlagen des Auftraggebers ausgehen und ist zu deren Prüfung nicht verpflichtet.
Der Vermittler ist berechtigt, Untervermittler in die Bearbeitung des Auftrags einzuschalten. Er verpflichtet sich, sowohl Untervermittlern als auch angestellten Mitarbeitern eine vertrauliche Behandlung der erlangten Informationen aufzuerlegen.
§ 5 Vertragsdauer
Der Darlehensvermittlungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Bei Beendigung dieses Vertrags wird der Darlehensvermittler die Unterlagen, die er aus der Tätigkeit erhalten hat, auf Wunsch des Auftraggebers herausgeben.
§ 6 Vertraulichkeit
Beide Parteien werden alle im Rahmen des Darlehensvermittlungsvertrags in Erfahrung gebrachten Informationen vertraulich behandeln und insbesondere die Ihnen übermittelten Informationen nicht an unberechtigte Dritte geben.
§ 7 Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dieses nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausführung eventueller Lücken des Vertrags soll eine angemessene Regelung treten, die unter Meidung des Unwirksamkeitsgrunds dem Zweck der entfallenden Bestimmung unter Berücksichtigung des Gesamtsinns des Vertrags am nächsten kommt.
Für alle aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Darlehensvermittlers. Dies gilt nicht, wenn ein Verbraucher an diesem Vertrag beteiligt ist.
Bei mehreren Auftraggebern: Wir erklären hiermit gegenüber dem Vermittler, dass wir wechselseitig für den jeweils anderen Auftraggeber Unterlagen, Informationen, Erklärungen oder Beratungsleistungen entgegennehmen dürfen. Dies gilt insbesondere, wenn nicht alle Auftraggeber in den telefonischen oder persönlichen Beratungsgesprächen anwesend sind.
Mit Buchung eines Termins über diese Website ist der Auftraggeber mit dieser vorvertraglichen Information und dem Darlehensvermittlungsvertrag einverstanden.